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Vorstandsbeschluss #328

Bundestagswahlkampf

Von Marius Hövel vor fast 3 Jahren hinzugefügt. Vor fast 3 Jahren aktualisiert.

Status:
Zurückgezogen
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
-
Kategorie:
Internes
Beginn:
26.07.2021
Abgabedatum:
26.07.2021
% erledigt:

100%

Antragsnummer:
008-034
Antragssteller:
PG Wahlkampf Rhein-Erft
Umsetzungsverantwortlich:
Umlaufbeschluss:
Ja
Protokoll:
Kosten:
RT-Referenzen:
Abstimmung Jannis:
Dafür
Abstimmung Marius:
Dafür
Abstimmung Mike:
Dafür
Abstimmung Harry:
Dagegen
Abstimmung Stella:
Dafür
Abstimmung Alessa:
Dafür
Abstimmung Marcel:
Zurückgetreten
Abstimmung Bianka:
Zurückgetreten

Beschreibung

Der Kreisvorstand möge beschließen, den offenen Wahlkampf in Form von Plakaten, Infoständen, etc. bis Mitte August (12.08.) im gesamten Kreisgebiet zurückzustellen. Briefkastenflyern darf auch vorher schon stattfinden, jedoch nicht in den direkt von der Flut betroffenen Regionen.

Historie

#1

Von Marius Hövel vor fast 3 Jahren aktualisiert

  • Abstimmung Alessa wurde von Nicht abgestimmt zu Dafür geändert
#2

Von Harry Hupp vor fast 3 Jahren aktualisiert

  • Abstimmung Harry wurde von Nicht abgestimmt zu Dagegen geändert
#3

Von Mike Kühnapfel vor fast 3 Jahren aktualisiert

  • Abstimmung Mike wurde von Nicht abgestimmt zu Dafür geändert
#4

Von Mike Kühnapfel vor fast 3 Jahren aktualisiert

  • Status wurde von Neu zu In Abstimmung geändert
  • % erledigt wurde von 0 zu 50 geändert
#5

Von Marius Hövel vor fast 3 Jahren aktualisiert

  • Status wurde von In Abstimmung zu Angenommen geändert
  • % erledigt wurde von 50 zu 100 geändert
  • Abstimmung Jannis wurde von Nicht abgestimmt zu Dafür geändert
  • Abstimmung Stella wurde von Nicht abgestimmt zu Dafür geändert

Nach Absprache mit Alessa, Jannis und Stella wurde die Abstimmung für die drei auf Dafür geändert.

#6

Von Mike Kühnapfel vor fast 3 Jahren aktualisiert

  • Abgabedatum wurde auf 26.07.2021 gesetzt
  • Status wurde von Angenommen zu Zurückgezogen geändert
  • Antragssteller wurde auf PG Wahlkampf Rhein-Erft gesetzt

Der Beschluss wurde am 28.07.2021 vom Schiedsgericht der Länder für unwirksam erklärt (AZ: SGdL-09-21-EA).

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